Was bedeutet "Kontrollierte Natur-Kosmetik" im Sinne des BDIH?

Naturkosmetik hat die Aufgabe den menschlichen Körper mittels Wirkstoffen aus der Natur zu verschönern und zu pflegen. Hierbei werden haut- und umweltfreundliche natürliche Rohstoffe verwendet. Die Naturkosmetik ermöglicht eine sanfte, natürliche Pflege. Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Gesunderhaltung der Haut in jedem Lebensalter.

Die Anforderungen sind in der Richtlinie "Kontrollierte Natur-Kosmetik" des BDIH zusammengefasst.

Die Hersteller der Produkte, die mit dem BDIH-Prüfzeichen "Kontrollierte Natur-Kosmetik" ausgezeichnet sind, stellen bei der Produktentwicklung höchste Ansprüche an moderne, natürliche und besonders hautverträgliche Pflege. Der behutsame Umgang mit pflanzlichen Wirk- und Pflegestoffen und die Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse stehen für innovative, pflegende und schützende Produkte, die Natürlichkeit Tag für Tag erlebbar machen.

Produkte mit dem Prüfzeichen "Kontrollierte Natur-Kosmetik" verwenden natürliche Rohstoffe wie pflanzliche Öle, Fette und Wachse, Kräuterextrakte und Blütenwässer, oder ätherische Öle und Aromen aus kontrolliert biologischem Anbau oder Wildsammlung.

Neben der sorgfältigen Auswahl der eingesetzten pflanzlichen Rohstoffe spielen die Ökologische Verträglichkeit jedes Produktes, also umwelt- und ressourcenschonende Herstellungsverfahren, die optimale Abbaubarkeit von Rohstoffen sowie der sparsame Einsatz recycelbarer Verpackungsmaterialien eine wichtige Rolle.

Der Begriff "Naturkosmetik" ist bisher jedoch nicht verbindlich definiert und rechtlich geschützt. Es wurde aber bereits 1992/93 vom Bundesgesundheitsministerium eine Definition entworfen und der Europarat legte im Jahre 2000 eine mögliche Definition vor. So ist eine Basis für die Beurteilung von Naturkosmetika vorhanden.
Das Prüfzeichen "Kontrollierte Natur-Kosmetik" des BDIH stellt nun eine verbraucherfreundliche Möglichkeit dar Naturkosmetik an einheitlichen Standards zu messen.

Prüfzeichen des BDIH: Prüfzeichen BDIH

Richtlinie des BDIH "Kontrollierte Natur-Kosmetik"


Die vorliegende Richtlinie soll den Begriff Naturkosmetik im Interesse berechtigter Verbrauchererwartungen in sachlich korrekter und nachvollziehbarer Weise definieren. Sie soll darüber hinaus einen fairen Wettbewerb der Hersteller und Vertreiber von Naturkosmetika ermöglichen. Die Richtlinie soll den Begriff "Naturkosmetik" transparent machen. Sie trägt damit den berechtigten Verbrauchererwartungen nach sicheren und ökologischen Produkten Rechnung.

Die Richtlinie beschreibt Standards für Naturkosmetikprodukte, die sich auf die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren Verarbeitung beziehen. Bei der Gewinnung der verwendeten Rohstoffe wird darauf geachtet, dass die Natur wenig gestört wird und in ihrer Lebensform erhalten bleibt, wobei die Belange des Tier- und Artenschutzes besonders berücksichtigt werden. Eingriffe durch Genmanipulation in das Erbgut von Tieren und Pflanzen werden abgelehnt.

Die Umwandlung der Rohstoffe zu kosmetischen Präparaten soll schonend und mit wenigen chemischen Prozessen erfolgen. Verpackungen sollen sparsam und umweltverträglich sein. Die Bevorzugung natürlicher Rohstoffe ergibt sich zu einem großen Teil aus ihrer ökologischen Überlegenheit, vor allem wenn sie aus kontrolliert-biologischem Anbau oder anderweitig verantwortungsvollem Umgang mit natürlichen Ressourcen stammen. Außerdem handelt es sich bei den natürlichen Substanzen durchweg um Rohstoffe, die eine gemeinsame Evolution mit dem Menschen durchlaufen haben, so dass hier überwiegend ein geringes toxikologisches Risikopotential vorliegt.

Auch die Forderung nach durchschaubaren Produktions- und Sozialzusammenhängen wird durch Naturprodukte am ehesten erfüllt. Die meisten entstammen dem Pflanzenreich, mit einigen Ergänzungen mineralischen und tierischen Ursprungs. Dazu kommt eine eng begrenzte Auswahl technischer Erzeugnisse, auf die wegen heutiger Verbrauchererwartungen nicht völlig verzichtet werden kann, da sie mit reinen Naturerzeugnissen unerfüllbar sind.

Kriterien

1. Pflanzliche Rohstoffe
Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus: 2. Tierschutz
Tierversuche und Endprodukte
Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben.
Tierversuche und Rohstoffe
Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden sind.
Tierische Rohstoffe
Der Einsatz von Rohstoffen toter Wirbeltiere (z.B. Walrat, Schildkrötenöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.

3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer Salze (z.B. Magnesiumsulfat) und mineralischer Rohstoffe (z.B. Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet. Ausnahme siehe unter Punkt 5.

4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz
Für die Herstellung von Naturkosmetika können Bestandteile verwendet werden, die durch Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung, Umesterung oder sonstige Spaltungen und Kondensationen aus folgenden Naturstoffen gewonnen werden:
Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle Positivliste für die Entwicklung und Herstellung von "Kontrollierter Natur-Kosmetik."

5. Bewusster Verzicht auf Zulassungskriterium für natürliche Riechstoffe ist insbesondere die ISO-Norm 9235.

6. Konservierung
Zur mikrobiologischen Sicherheit der Produkte werden, neben natürlichen Konservierungssystemen, nur bestimmte naturidentische Konservierungsmittel zugelassen: Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: "Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]" erforderlich!

7. Keine radioaktive Bestrahlung
Eine Entkeimung von organischen Rohstoffen und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet.

8. Kontrolle
Die Überprüfung der Einhaltung oben aufgeführter Kriterien wird durch ein unabhängiges Prüfinstitut gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird durch das verbandseigene Prüfzeichen dokumentiert.

Weitere Zielsetzungen:

Rohstoffvoraussetzungen Aktiver Einsatz gegen Genmanipulation
Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstritten und ökologisch nicht vertretbar ist, wird der biologische Anbau unterstützt und ein aktiver Einsatz gegen die Gentechnik betrieben.

Ökologische Verträglichkeit Soziale Verträglichkeit